
Aus dem abgebildeten “Ehrenkodex” nach G. Ristow:
Seite 29 f:
“Kapitel IV. Klassifizierung der Beleidigungen.
(…)
Art. 27.
Die Beleidigungen teilt man ihrer Natur und Schwere nach in vier Grade oder Kategorien ein und nennt sie:
a) Eine einfache oder eine Beleidigung des ersten Grades, wenn wohl eine Herabwürdigung, eine verletzung des Prestiges der Person vorliegt, die Ehre des Beleidigten jedoch nicht berührt erscheint. Man bezeichnet sie mit dem Worte Affront.
Hierher gehören Worte und Handlungen, welche als Geringschätzungaufgefaßt werden können und die betroffene Person in ihrer Eigenliebe, Empfindlichkeit und Wertschaätzung verletzen, so z.B. wenn sie durch Absprechen von Qualitäten und Fähigkeiten, welche als Frucht einer guten Erziehung zu betrachten sind, wie Bildung, Geist, Takt, Delikatesse im benehmen, Anstand etc., in ihrer intellektuellen Bedeutung oder ihrem gesellschaftlichen Ansehen herabgesetzt wird.
DER BELEIDIGTE HAT DAS RECHT, DIE WAFFE ZU WÄHLEN.
b) Eine schwere oder eine Beleidigung zweiten Grades, wenn sie die Ehre des Gentleman verletzt. Sie bildet die eigentliche Insulte.
Als derartige Beleidigungen sind Äußerungen zu betrachten, wodurch einer Person von Stand Qualitäten abgesprochen werden, die im wesentlichen die Charaktereigenschaften des Gentleman bilden, wie z.B. Wahrheitsliebe, Worttreue, physischer und moralischer Mut, ritterliche Denk- und Handlungsweise, Gewissenhaftigkeit in bezug auf übernommene oder zukommende Pflichten etc.
DER BELEIDIGTE HAT DAS RECHT, DIE WAFFE ZU WÄHLEN UND DIE BEDINGUNGEN DES KAMPFES ZU BESTIMMEN.”
Der WKO vs. Raketa Fall wird wohl weniger einen AFFRONT, als vielmehr eine INSULTE darstellen. Also darf der Gentleman von Stand Christl L. nicht nur die Waffe, sondern auch die Bedingungen wählen (etwa Nudelwalker auf 20 m Entfernung).
Auf Seite 33 weist uns RISTOW noch auf folgendes hin:
“Art. 29.
Der beleidigte Gentleman hat, tätliche Beleidigungen und solche schwersten Grades ausgenommen, nicht das Recht zur Rückäußerung (Art. 13 und Art. 27 d).
Anmerkung.
Wie sehr man es auch begreiflich finden mag, daß der in seinen innersten Gefühlen durch die hingeworfene Beleidigung schwer getroffene Beleidigte in dem Momente, da das aufwallende Blut seine Sinne zu verwirren droht und sein Gemüt durch das ihm zugefügte Unrecht in einen Zustand hochgradiger Erregung versetzt ist, seine Fassung verliert, so soll doch der wahre Gentleman sich zu einer Rückäußerung oder Unbesonnenheit nicht hinreißen lassen. Auf jeden Fall wäre eine solche für ihn von Nachteil, da er sich durch die Erwiderung nicht nur der Vorteile des Beleidigten begeben, sondern auch in die nachteilige Situation des Beleidigers gelangen könnte, wenn er auf eine geringfügige Beleidigung mit einer schweren antworten würde.”
Womit wir zu Artikel 106 gelangen:
“Die zum Duell geeigneten und den ritterlichen Traditionen zufolge als legal und chevaleresk anerkannten Waffen sind:
der Säbel
der Stoßdegen
die Pistole
der Nudelwalker und
das japanische Fischmesser
Alle anderen Waffen müssen abgelehnt werden, da sie der ersten von den ritterlichen Gebräuchen festgesetzten Bedingungen, d.i.die der ‘Legalität der Waffe’, nicht entsprechen, somit das Duell zu einem außergewöhnlichen machen. (Art. 281)”
Ganz wesentlich ist ein Passus aus Artikel 181:
“…Es ist empfehlenswert, vor dem Duelle ein Bad zu nehmen.”
Also, bitte waschts euch vor dem Duell,
meint…
….das mediashop
Fälls bei deser altmödischen Angelechenhejt der Klassenfeind gewinnen söllte, häben wir üns entschlössen, die Kösten för die Erdmöbel zü übernähmen!
Schulze (für des Kombinat)
Moin, Schulze - gehnse doch wiede an de Abeit Mann. Die Klassenfeind, die jibts doch nimmer, nich? Und det Kombinat, det is doch, Hinjespinst von ihne Mann. Weil, die schwarze Front, det sinmer doch alle zusammen un jemeinsam!
Baun se doch ihre Kapitalistenschleudern weiter, an auch ünsere Tschaika kömmen se qulalitätsmässig nie dron, möchte se nur an kursk erinnern, se kriegsverlierer!
Schulze (für des Kombinat)
Mensch Schulze, jetzt tunse doch nich so. Jeben sie mich mal det Flachmann dense da hinter ihne blaue Anton vestecken tun, ja, den mit die rote CCCP Schriftzuch druff, jenau den. Und jetzt blebenmer alle stramm auf Kursk und sie gehn mich wiede die Stern putzen von de neue Autos.
herrlich!
wir schlagen mal vor:
Waffen: schwere Säbel
Entfernung : 100 Meter.
liesl, bists du? ich hätte da 2 wunderbar ziselierte osmanische hiebwaffen, die ich gerne dafür zur verfügung stellen würde. aber nix den vertrottelten journalisten verraten!
Ist gut, Seipi, bringst Du sie mit oder sollen wir wieder einen Alarmanlagenheini schicken?
ich schick doch immer wen vor. diesmal tunk' ich den portier ein. der nebochant verdient eh einen netsch, ist eh wurscht um ihn. soll der die ziselierten waffen liefern, die irrelevanz der alarmanlage erkläre ich ihm schon selbst. und dann kündige ich ihn als schuldigen. so rennts eh ganz ordentlich. aufauf zum kampf liebste liesl!
küsschen,
dein willi
friedl ist ein echter schatz,
das beste ist sein kleiner spatz!
I like this little Zeipfel-guy. It's a good way to act with employees and liberal assholes, too. If Dickie Cheney gets shot, I'll engage Zeipfel for my Bonanza-Ranch. Well, I need a bit of cocai... äh cacao now. Oh yeah!
how about pretzels, booze and a baseball game on tv, mr. president?
Mr. Suppenkaspar: pretzels & booze & visiting Austrian whorehouses together with Zeipfel - oh yeah!
so wie das echte männer unter sich ausmachen.
Aber Herr Doktor: Das yst nycht möglich, da man dazu eynen Beytl benötigen würde.
ach wo, mein geschätzter humer. mit dem bilde unserer bildungsministerin vor augen geht unsereinem mächtig einer ab, glauben sies mir.
HA!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
den henry-stutzen, da dieser wendiger als der bärentöter ist.
nanana, henrystutzen und so...
aus ristow, art. 281 ("außergewöhnliche duelle):
"Duelle, welche mit anderen Waffen ind unter anderen Formen erfolgen, als sie im Ehrenkodex festgesetzt sind, werden als außergewöhnliche Duelle betrachtet.
Diese Duelle unterliegen infolge ihrer seltsamen Durchführung, der außergewöhnlichgen Bedingungen und Waffen im Falle einer absichtlichen oder unabsichtlichen Tötung .... Kein Gentleman, der sich seinner Pflichten bewußt ist, darf sich in irgend einer Weise an einem solchen Duell beteiligen.
Ohne auf diese Art Duelle, zu denen auch das sogenannte amerikanische Duell gehört, näher einzugehen, mögen hier nur einige Formen von Pistolenduellen angeführt werden, die man zu den außergewöhnlichen zählt..."
"US-Vizepräsident Richard Cheney hat während eines Jagdausflugs versehentlich einen anderen Jäger mit einer Schrotflinte angeschossen. Wie US-Medien unter Berufung auf Cheneys Sprecherin Lea Anne McBride berichteten, erlitt der Mann - der 78-jährige Rechtsanwalt Harry Whittington - bei dem Unfall aber nur leichtere Verletzungen an Wange, Nacken und Brust.
Er wurde in ein nahe gelegenes Krankenhaus gebracht. Ein Sprecher der Klinik Corpus Christi bezeichnete seinen Zustand als stabil. Es gehe dem Mann "gut".
Wie es hieß, ereignete sich der Zwischenfall auf dem Gelände der Armstrong-Ranch in Südtexas. Cheney sei mit Whittington und einem anderen Jäger auf Wachteljagd unterwegs gewesen. Er habe auf einen Vogel geschossen und nicht gesehen, dass sich Whittington ihm gerade von der Seite näherte.
Cheney habe immer wieder sein Bedauern über den Vorfall bekundet und den Verletzten mehrere Male im Krankenhaus besucht. Die Polizei leitete eine Untersuchung des Vorfalls ein."
im ehrenkodex steht aber, dass man einen beim duell verletzten kontrahenten NICHT im krankenhaus besucht, sich als gentleman aber regelmäßig nach dessen wohlergehen zu erkundigen habe.
Bei uns in der WG kläre ich sowas im Falle des Falles mit dem Baseballschläger - liegt gut in der Hand, macht Eindruck und hat sich im Einsatz gegen notorische Putzmuffel und basisdemokratische Querulanten tausendfach bewährt!
halten sie sich gefälligst an den artikel 281 ehrenkodex! stoßdegen oder nudelwalker.
Ehrenkodex, an den unsereins sich hält, verbietet den Einsatz von Haushaltsgeräten im Nahkampf ganz strikt! Und überhaupt - "Bei mir daham steht der Nudelwalker stets griffbereit neben dem Bett" - wie klingt denn das?
wie immer.
Ich möchte mir das auf keinen Fall entgehen lassen. Auch biete ich meinen Assystenten gern als Sekundanten an.
Asylanten sind als Sekundanten nicht zugelassen!
wenn sie sich das antun wollen?
art. 65 ff (auch "kapitel XI") tippe ich ihnen nicht ab ("wahl der vertreter und zeugen. – deren aufgabe, pflichten und rechte.").
art. 82 ff (auch "kapitel XII") träfe auf sie noch zu: "ersatz der vertreter"...
eh klar! sieht man schon an deinem gesicht. an meinem gesicht kann man ebenfalls meine bevorzugte waffe erkennen. Toucheeeeee!
stoßdegen? saif - das schwert des islam und sein alter stoß-bruder jörg h.?
jawoll. sie sollten sich mit assinger einen termin ausmachen, blitzgneisser.